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Praxixhinweis - Jahressteuergesetz 2018

Steuerliche Förderungen von dienstlichen Elektro- und Hybridfahrzeugen bzw. (Elektro-)Fahrrädern

Das am 08.11.2018 durch den Bundestag angenommene Jahressteuergesetz 2018 soll am 23.11.2018 die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Neben weiteren Änderungen möchten wir vorab auf folgendes hinweisen:

 -        Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads (Dienstrad), das kein Kraftfahrzeug  ist, soll ab 01.01.2019 steuerfrei sein

 -        Jobtickets sollen steuerfrei werden (§ 3 Nr. 15 EStG)

 -       Private Nutzung von Dienstwagen als Elektro- oder Hybridfahrzeug: Besteuerung mit dem halben Bruttolistenpreis also 0,5% anstatt 1% monatlich. Dies soll gelten für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 31.12.2022.

 Deshalb: Beabsichtigen Sie die Anschaffung eines E-PKW oder E-Bike, dessen Motor mehr als 25 km/h unterstützt, achten Sie darauf, dass die Anschaffung oder die Auslieferung erst nach dem 01.01.2019 erfolgt.

 

 

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