Praxixhinweis - Jahressteuergesetz 2018
Steuerliche Förderungen von dienstlichen Elektro- und Hybridfahrzeugen bzw. (Elektro-)Fahrrädern
Das am 08.11.2018 durch den Bundestag angenommene Jahressteuergesetz 2018 soll am 23.11.2018 die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Neben weiteren Änderungen möchten wir vorab auf folgendes hinweisen:
- Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads (Dienstrad), das kein Kraftfahrzeug ist, soll ab 01.01.2019 steuerfrei sein
- Jobtickets sollen steuerfrei werden (§ 3 Nr. 15 EStG)
- Private Nutzung von Dienstwagen als Elektro- oder Hybridfahrzeug: Besteuerung mit dem halben Bruttolistenpreis also 0,5% anstatt 1% monatlich. Dies soll gelten für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 31.12.2022.
Deshalb: Beabsichtigen Sie die Anschaffung eines E-PKW oder E-Bike, dessen Motor mehr als 25 km/h unterstützt, achten Sie darauf, dass die Anschaffung oder die Auslieferung erst nach dem 01.01.2019 erfolgt.