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Wirtschaftsprüfung

Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Die gesetzliche Abschlussprüfung findet ihre Grundlage insbesondere in § 316 HGB. Demnach sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Wir haben erfolgreich am System der Qualitätskontrolle des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer nach § 57 a Abs. 6 S. 7 WPO teilgenommen, die Teilnahmebescheinigung erhalten und dürfen demnach diese gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen durchführen.  Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung führen wir unter Einsatz neuester Prüfungssoftware durch.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Gegenstand, Art und Umfang der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sind grundsätzlich dispositiv, sodass wir diese ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, entsprechend vereinbaren können. Diese Prüfungen können natürlich auch unter Berücksichtigung einschlägiger Richtlinien wie zum Beispiel der Prüfungsrichtlinie des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD-Prüfungsrichtlinie) durchgeführt werden. Wir prüfen Einrichtungen unterschiedlichster Rechtsformen (z. B.  eingetragene Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts) und Branchen (Verbände, Krankenhäuser sowie Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe).

Sonderprüfungen   

Neben Jahresabschlussprüfungen und betriebswirtschaftlichen Prüfungen führen wir auch Geschäftsführungsprüfungen unter Berücksichtigung des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) oder der VDD-Prüfungsrichtlinie und Unterschlagungsprüfungen durch. Diese Prüfungen können auch als Erweiterung der Jahresabschlussprüfung beauftragt werden.

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